3.1 Streitgegenstand bildet das Baugesuch der Beschwerdegegner für ein Mehrfamilienhaus auf Parzelle Nr. 1892, Grundbuch G.____. Die Baugesuchsparzelle liegt zu rund drei Vierteln der Fläche in der WG3-Zone und mit der restlichen Fläche in der Grünzone. Umstritten ist zunächst, ob die Grünzonenfläche in die bauliche Nutzung einbezogen werden kann und für das Bauprojekt eine ordentliche Baubewilligung erteilt werden kann.