Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht I. Die Baurekurskommission beantragt in ihrer Vernehmlassung vom 16. Januar 2012 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. J. Mit Präsidialverfügung vom 30. Januar 2012 wurde der Fall der Kammer zur Beurteilung überwiesen. Die Einwohnergemeinde G.____ wurde ersucht, dem Gericht die Zonenvorschriften 1964 einzureichen. Ausserdem wurden ab Bauinspektorat Basel-Landschaft die Baugesuchsakten Nr. 1399/1973 und Nr. 2244/1977 beigezogen.