F. Mit Eingabe vom 14. Dezember 2011 reichte der Beschwerdeführer dem Gericht seine Beschwerdebegründung ein, in welcher er vollumfänglich an den gestellten Begehren festhält. G. Die Einwohnergemeinde G.____ erklärte mit Eingabe vom 12. Januar 2012, dass sie auf eine weitere Vernehmlassung verzichte und an ihrem Ausnahmeantrag festhalte. H. Mit Vernehmlassung vom 16. Januar 2012 beantragen die Beschwerdegegner 2-4 (nachfolgend: Beschwerdegegner), vertreten durch Roman Zeller, Advokat in Basel, es sei die Beschwerde abzuweisen.