Die Gemeinde zog ihre Einsprache in der Folge zurück. Der private Einsprecher machte im Wesentlichen geltend, dass das geplante Mehrfamilienhaus die Bebauungs- und Nutzungsziffer überschreite, da die Grünzonenfläche der Baugesuchsparzelle nicht zur baulichen Nutzung gerechnet werden dürfe. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung seien sodann nicht gegeben.