{"Signatur": "BL_KG_003", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-06-13", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-354_2012-06-13.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=f7141310-e712-40b6-956d-d13a437e2b3b&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=240433747", "Checksum": "85d481b1e42c22e30520c8a9c040f72e"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-354_2012-06-13.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=2457a399-c360-4027-8eee-5525d77895a2", "Checksum": "8a8e4c7b88b13ca5b39859b276fea60f"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["810 11 354", "810 2011 354"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 13.06.2012 810 11 354 (810 2011 354)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baugesuch für Mehrfamilienhaus, Parz. 1892, X. weg 15, G. (Entscheid der Baurekurskommission Basel-Landschaft vom 03. Mai 2011)"}], "ScrapyJob": "446973/44/2274", "Zeit UTC": "11.02.2026 02:46:56", "Checksum": "59587c1a4074647f778655d3a7d9d022", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 13.06.2012 810 11 354 (810 2011 354)\nRegeste:\nBaugesuch für Mehrfamilienhaus, Parz. 1892, X. weg 15, G. (Entscheid der Baurekurskommission Basel-Landschaft vom 03. Mai 2011)\n\n6. Gemäss § 20 Abs. 1 VPO ist das Verfahren vor dem Kantonsgericht kostenpflichtig.\nDie Verfahrenskosten umfassen die Gerichtsgebühren und die Beweiskosten und werden in der\nRegel der unterliegenden Partei in angemessenem Ausmass auferlegt (§ 20 Abs. 3 VPO). Den\nkantonalen Behörden und den Gemeinden können in Fällen wie dem vorliegenden keine Verfahrenskosten auferlegt werden (§ 20 Abs. 3 VPO). Vorliegend ist den unterlegenen Beschwerdegegnern ein Verfahrenskostenanteil in der Höhe von Fr. 750.-- aufzuerlegen. Der ganz oder\nteilweise obsiegenden Partei kann gemäss § 21 Abs. 1 VPO für den Beizug eines Anwalts oder\neiner Anwältin eine angemessene Parteientschädigung zulasten der Gegenpartei zugesprochen\nwerden. Entsprechend dem Verfahrensausgang ist dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung zuzusprechen, welche zu je einem Drittel der Baurekurskommission, den Beschwerdegegnern und der Beigeladenen aufzuerlegen ist. Ausgehend von dem in der Honorarnote vom\n29. Februar 2012 ausgewiesenen Aufwand zuzüglich drei Stunden für die heutige Parteiverhandlung sowie Auslagen in der Höhe von Fr. 158.50 ist diese auf insgesamt Fr. 3'951.-- (inkl.\nMehrwertsteuer von 8 %) festzusetzen. Die Baurekurskommission, die Beschwerdegegner sowie die Beigeladene haben dem Beschwerdeführer somit jeweils Fr. 1'317.-- (inkl. Auslagen und\nMehrwertsteuer von 8 %) zu bezahlen. Bezüglich der Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens\nist die Sache zum neuen Entscheid an die Baurekurskommission zurückzuweisen.\n\nSeite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nDemgemäss wird e r k a n n t :\n\n://: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen.\n\n2. Die Angelegenheit wird zur Neuverlegung der Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens an die Baurekurskommission des Kantons Basel-\nLandschaft zurückgewiesen.\n\n3. Den Beschwerdegegnern 2-4 wird ein Verfahrenskostenanteil in der\nHöhe von Fr. 750.-- auferlegt.\nDer geleistete Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 2'200.-- wird dem\nBeschwerdeführer zurückerstattet.\n\n4. Dem Beschwerdeführer wird eine Parteientschädigung in der Höhe von\nFr. 3'951.-- (inkl. Auslagen und 8 % MWSt) zugesprochen, welche jeweils\nzu einem Drittel, d.h. im Umfang von je Fr. 1'317.--, der Baurekurskommission des Kantons Basel-Landschaft, den Beschwerdegegnern 2-4\nund der Einwohnergemeinde G.____ auferlegt wird.\n\nPräsidentin Gerichtsschreiber\n\nSeite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n"}