Die Vormundschaftsbehörde nahm die besagte Gefährdungsmeldung des Frauenhauses zum Anlass für weitere Abklärungen bei der Kindergärtnerin von C.____ und bei der Schulpsychologin, die auf eine Vernachlässigung der Kinder durch die Mutter hinwiesen. Es wurde aufgezeigt, dass die traumatischen Erlebnisse der Kinder stabile, verlässliche und strukturierte Beziehungen brauchen würden, welche die Mutter nicht bieten könne. Insbesondere sei die Beschwerdeführerin überfordert bzw. unfähig, sich adäquat um ihre Kinder in der schwierigen Situation zu kümmern.