Die Fachmitarbeiterinnen berichteten gestützt auf ihre Beobachtungen, Gesprächsnotizen und ihrer langjährigen Erfahrung im Kinderschutz im Kontext mit häuslicher Gewalt ausführlich und detailliert, dass die Beschwerdeführerin durch ihr Verhalten sich selber und auch ihre Kinder nicht schützen könne und sie empfahlen, die Kinder zur Abklärung in eine Institution oder Pflegefamilie zu platzieren. Die Vormundschaftsbehörde nahm die besagte Gefährdungsmeldung des Frauenhauses zum Anlass für weitere Abklärungen bei der Kindergärtnerin von C.____ und bei der Schulpsychologin, die auf eine Vernachlässigung der Kinder durch die Mutter hinwiesen.