Die Beschwerdeführerin war seinerzeit auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Basel- Landschaft zum Schutze vor ihrem Ehemann im Frauenhaus untergebracht. Die Fachmitarbeiterinnen berichteten gestützt auf ihre Beobachtungen, Gesprächsnotizen und ihrer langjährigen Erfahrung im Kinderschutz im Kontext mit häuslicher Gewalt ausführlich und detailliert, dass die Beschwerdeführerin durch ihr Verhalten sich selber und auch ihre Kinder nicht schützen könne und sie empfahlen, die Kinder zur Abklärung in eine Institution oder Pflegefamilie zu platzieren.