Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht 5C.252/2005 vom 16. Dezember 2005). Im vorliegenden Fall wurde die Vormundschaftsbehörde aufgrund einer Gefährdungsmeldung des Frauenhauses X.____ vom 19. September 2011 aktiv. Die Beschwerdeführerin war seinerzeit auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Basel- Landschaft zum Schutze vor ihrem Ehemann im Frauenhaus untergebracht.