Es sei nicht nötig, dass die Kinder gänzlich in einem Heim untergebracht würden, weil einer täglichen Rückkehr und einer Unterbringung an den Wochenenden zu Hause bei ihm nichts im Wege stehe. Denkbar sei auch ein schrittweiser Übergang, bei dem er die Kinder zu Beginn am Wochenende zu sich hole, bevor sie in einem weiteren Schritt gänzlich bei ihm leben würden. Dies wäre im Sinne des Kindeswohls. In ihren Vernehmlassungen beantragen die Parteien die Abweisung der jeweiligen Beschwerde. Die Vormundschaftsbehörde weist daraufhin, dass im Zeitpunkt des Erlasses die strittigen Massnahmen gerechtfertigt gewesen und zum Wohl der Kinder getroffen worden seien.