3. Mit Eingabe vom 10. Oktober 2011 erhob B.____, vertreten durch Dr. Sabine Aeschlimann, Advokatin, Binningen, substituiert durch lic.iur Martina Horni, gegen den Entscheid der Vormundschaftsbehörde Beschwerde beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht), und beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung betreffend Obhutsentzug, Heimplatzierung und Errichtung einer Erziehungsbeistandschaft. Des Weiteren beantragt sie die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung.