Beide haben bestritten, in einer neue Beziehung zu leben. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers führte aus, dass vom Gesetzgeber zwar kein "living apart together" angedacht worden sei, diese Form der Ehe dennoch berücksichtigt werden müsse, wenn sie wie im hier vorliegenden Fall die bessere Lösung für die Familiengemeinschaft darstelle. Man dürfe nicht stur davon ausgehen, dass eine Ehe nicht mehr gelebt werde, nur weil das Ehepaar räumlich getrennt wohne. Der Beschwerdeführer und C.____ würden sich mehrmals die Woche treffen und es herrsche reger Kontakt.