Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht gend der Fall. Zudem seien die Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung keineswegs Bagatelldelikte. Der Beschwerdeführer habe wiederholt und erheblich gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen und damit gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz. Zusätzlich würden gegen den Beschwerdeführer Verlustscheine vorliegen, was auch ein Widerrufsgrund darstelle. Ein eventueller Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach der Härtefallregelung sei damit ebenfalls erloschen.