Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1245 vom 6. September 2011 wies der Regierungsrat die Beschwerde ab. Im Wesentlichen wurde ausgeführt, dass mit der Trennung von der Ehefrau und der Auflösung der Familiengemeinschaft eine Bedingung seiner Aufenthaltsbewilligung weggefallen sei und somit kein Anspruch mehr auf Verlängerung bestehe. Durch die Verurteilungen zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten sowie zwei groben Verkehrsregelverstössen nach