Im April 2007 machte die Mutter von C.____ das AfM darauf aufmerksam, dass die Ehe zwischen A.____ und ihrer Tochter eine Scheinehe sei. Daraufhin veranlasste das AfM Abklärungen über die mögliche Scheinehe. Mit Schreiben vom 21. Juni 2007 gewährte das AfM dem Ehepaar das rechtliche Gehör betreffend des Vorwurfs der Scheinehe sowie einer allfälligen Wegweisung. Nach weiteren Hinweisen von der Mutter der Ehefrau wurden erneut Abklärungen bezüglich der Ernsthaftigkeit der Beziehung zwischen A.____ und C.____ durchgeführt. Der Vorwurf der Scheinehe habe jedoch nicht erhärtet werden können.