Mit Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 10. Mai 2006 wurde A.____ der qualifizierten Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) vom 3. Oktober 1951 und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) vom 26. März 1931 zu einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von 18 Monaten (Probezeit 2 Jahre) sowie einem bedingt vollziehbaren Verweis aus dem Gebiet der Schweiz für die Dauer von 8 Jahren verurteilt.