Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht Nichteintretensentscheid fällen müssen und es ist mit Blick auf Art. 14 AsylG zudem sogar geboten, dass die materielle Prüfung des Gesuchs um Aufenthaltsbewilligung von der vorgängigen Wiederausreise des Gesuchstellers abhängig gemacht wird (BGE 2A.2/2005 vom 4. Mai 2005 E. 1.3; BGE 2A_256/2002 vom 30. August 2001 E. 1.3 mit Hinweisen).