Beim Entscheid darüber, ob ein grundsätzlicher Anspruch gemäss Art. 14 Abs. 1 AsylG auf Erteilung einer fremdenpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung besteht, handelt es sich um einen anfechtbaren Hoheitsakt, zumal bei einem solchen Entscheid die Rechtsstellung der gesuchstellenden Personen berührt und über den Bestand eines - potentiellen - Rechts entschieden wird, auch wenn in der Folge kein Verfahren zur materiellrechtlichen Frage, ob auch die Voraussetzungen zur Verwirklichung des Anspruchs erfüllt sind, eröffnet wird (BGE 2A_8/2005 vom 30. Juni 2005 E. 1.1). Macht die gesuchstellende Person einen Anspruch auf eine Aufent-