C. Mit Eingabe vom 19. September 2011 erhoben B.____ und A.____ beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht), Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates. Es wurde beantragt, dass der Beschluss vom 6. September 2011 vollumfänglich aufzuheben sei und dementsprechend der Beschwerdeführerin und dem Beschwerdeführer der Aufenthalt im Kanton Basel- Landschaft zu bewilligen sei, eventualiter sei die Angelegenheit zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen; unter o/e-Kostenfolge, wobei den Beschwerdeführern die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen sei.