Mit Zwischenverfügung vom 2. Februar 2007 setzte das Bundesverwaltungsgericht den Vollzug der Wegweisung vorsorglich aus. Schliesslich wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde mit Urteil vom 2. September 2010 ab. Mit Gesuch vom 23. September 2008 beantragte B.____, vertreten durch Dr. Nicolas Roulet, beim Amt für Migration Basel-Landschaft (AfM) die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aufgrund einer schwerwiegenden persönlichen Notlage, beziehungsweise diesen Antrag dem BFM zu unterbreiten. Das AfM teilte B.____ mit Schreiben vom 9. September 2010 mit, dass ihrem Gesuch nicht entsprochen werde.