A. B.____, geboren 1960, und ihr Ehemann, A.____, geboren 1959, beide Bürger der Republik Serbien und der Roma-Ethnie zugehörig, reisten im Jahr 2002 illegal in die Schweiz ein und stellten im selben Jahr Asylanträge. Das Bundesamt für Flüchtlinge (heute: Bundesamt für Migration [BFM]) lehnte beide Asylgesuche mit Entscheid vom 30. Oktober 2003 ab und verfügte gleichzeitig die Wegweisung aus der Schweiz bis spätestens am 5. Januar 2004. Eine dagegen von B.____ und A.____ am 28. November 2003 erhobene Beschwerde wies die Schweizerische Asylrekurskommission (heute zuständige Beschwerdeinstanz: Bundesverwaltungsgericht) mit Urteil vom 25. September 2006 ab.