Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht Dies gilt umso mehr, als dass er mit der Zustellung der Verfügung des AfM rechnen musste, kannte er doch bereits das Verfahren auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung. Ferner wurde er im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs auf eine mögliche Nichtverlängerung der Bewilligung und demnach auf eine allfällige Zustellung einer Verfügung hingewiesen.