2.2 Zu beachten gilt, dass im Rahmen einer Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid einzig auf Rechtsbegehren eingetreten werden kann, die sich auf die Eintretensfrage beziehen. Auf darüber hinausgehende materielle Anträge kann demgegenüber nicht eingetreten werden (KGE VV vom 10. Februar 2010 [810 09 255] E. 1.2; Urteil des Bundesgerichts [BGer] 2C_376/2008 vom 2. Dezember 2008 E. 1.2). Das Rechtsbegehren des Beschwerdeführers, es sei der angefochtene Entscheid aufzuheben, kann sinngemäss als Antrag auf Anweisung an die