Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht Verfahren vor dem Kantonsgericht beantragt, welche mit Verfügung vom 31. Mai 2012 ab dem 27. April 2012 bewilligt wurde. I. Mit Urteil vom 17. Juli 2012 wurde der Beschwerdeführer wegen einfacher Körperverletzung für schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe inkl. bedingtem Strafvollzug verurteilt. Von der Anklage des versuchten Raubs wurde er freigesprochen. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird - sofern erforderlich - in den folgenden Erwägungen eingegangen. Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g: