Der Beschwerdeführer verlangte die Aufhebung des Regierungsratsbeschlusses unter o/e-Kostenfolge sowie die Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung und Verbeiständung. Zur Begründung brachte er vor, die Aufenthaltsbewilligung sei zu verlängern, da er bereits mehr als fünf Jahre in der Schweiz lebe und nach wie vor verheiratet sei. Ferner gehe er einer regelmässigen Arbeitstätigkeit nach und habe sich bereits gut in die hiesigen Verhältnisse eingelebt und insbesondere die Sprache überdurchschnittlich gut gelernt.