D. Gegen die Verfügung vom 8. Dezember 2010 erhoben A.____ und B.____, beide vertreten durch Dieter Roth, Advokat, am 7. Januar 2011 Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (Regierungsrat). Die Beschwerdebegründung wurde am 11. März 2011 eingereicht. Beantragt wurde die Aufhebung der angefochtenen Verfügung unter o/e- Kostenfolge. Betreffend die Fristwahrung wurde vorgebracht, die Verfügung sei trotz anders lautendem Postlagernd-Auftrag von A.____ an die X.____gasse 10 in C.____ zugestellt worden. Da die am 9. Dezember 2010 in C.____ entgegengenommene Verfügung durch die Schwiegermutter erst am 28. Dezember 2010 an A.____ weitergegeben worden sei, habe die-