Infolge der Heirat stellte ihm der Kanton Basel-Stadt eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Verbleib bei seiner Ehefrau aus. B. Nach schriftlichen Zusicherungen der Ehegatten, die Ehe sei trotz wiederholter räumlicher Trennung aufgrund familiärer Probleme sowie vorübergehender gerichtlicher Trennung noch intakt, wurde A.____ die Aufenthaltsbewilligung - vorerst durch die Migrationsbehörde Ba- sel-Stadt und nach Umzug nach C.____ (X.____gasse 10) am 1. November 2007 durch das Amt für Migration Basel-Landschaft (AfM) - wiederholt bis zum Jahr 2010 verlängert.