Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht als angemessen. Zusätzlich berücksichtigt das Gericht 2.75 Stunden für die heutige Parteiverhandlung. Den Beschwerdeführenden ist somit eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 4'553.80 (inkl. Auslagen in der Höhe von Fr. 216.50 und 8% Mehrwertsteuer) zu Lasten des Regierungsrates zuzusprechen. Die Kostenverteilung des vorinstanzlichen Verfahrens wird bestätigt. Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demgemäss wird e r k a n n t :