7. Im Rahmen einer Gesamtwürdigung der privaten Interessen der Beschwerdeführenden am Verbleib in der Schweiz gegenüber den öffentliche Interessen an einer Wegweisung gelangt das Kantonsgericht zum Schluss, dass die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligungen und die damit verbundene Wegweisung mit Blick auf die Situation der minderjährigen Kinder zum heutigen Zeitpunkt als nicht zumutbar und damit als nicht verhältnismässig zu erachten ist. Dementsprechend sind die Voraussetzungen für eine Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligungen nicht gegeben.