verwaltungsgerichts vom 1. September 2011, E-4409/2007, E. 8.7.2 mit weiteren Hinweisen). Die vier vom Wegweisungsentscheid betroffenen minderjährigen Kinder der Beschwerdeführenden haben ihr ganzes bisheriges Leben in der Schweiz verbracht, was ihre Persönlichkeit zweifellos nachhaltig geprägt haben dürfte. In diversen, den Akten beiliegenden Bestätigungsschreiben der Schulleitung und von Lehrpersonen werden die Kinder durchwegs als höfliche, pflichtbewusste und sehr gut integrierte Schüler beschrieben. Zudem würden die Kinder an schulischen Anlässen wie Schwimmunterricht und Weihnachtsaufführungen ausnahmslos teil-