6.3.2 Im Zusammenhang mit der persönlichen Situation der Beschwerdeführenden sind ferner Kriterien wie Dauer der Anwesenheit, persönliche Beziehungen zur Schweiz, berufliche Qualifikation, persönliches Verhalten sowie Integrationsgrad heranzuziehen (vgl. Andreas Zünd/Ladina Arquint Hill, a.a.O., Rz. 8.44 mit Hinweis). Vorliegend ist insbesondere die lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz zu berücksichtigen.