6. Im Weiteren ist zu prüfen, ob die Nichtverlängerung er Aufenthaltsbewilligung und die damit verbundene Wegweisung verhältnismässig sind. Diese Frage ist im Rahmen einer Interessenabwägung für alle Familienmitglieder, insbesondere auch für die Kinder der Beschwerdeführenden, zu beurteilen. Bei der Überprüfung der Verhältnismässigkeit handelt es sich um eine Rechtsfrage, welche nicht der Überprüfungsbeschränkung unterliegt. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit fordert, dass die Verwaltungsmassnahme zur Verwirklichung des im öffentlichen Interesse liegenden Ziels geeignet und notwendig ist.