Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht AuG). Die Botschaft geht von einer "erheblichen" Unterstützung durch die Sozialhilfe aus (vgl. die bundesrätliche Botschaft vom 8. März 2002 zum AuG, in Bundesblatt [BBl] 2002, insbesondere 3809 f.). Die damalige nationalrätliche Kommissionssprecherin Doris Leuthard betonte namens von Kommissionsmehrheit und Bundesrat, dass der "dauerhafte Sozialhilfebezug beim Aufenthalt eine Rolle spielen könne". Unter die Bestimmung sollten aber nicht Fälle unverschuldeter Notlage oder Arbeitslosigkeit fallen bzw. müsse hier selbstverständlich das Verhältnismässigkeitsprinzip greifen.