Mit Eingabe vom 23. März 2012 informierte Advokatin Wahl, dass die Beschwerdeführenden sich aufgrund der letzten Mietzinserhöhung nach einer günstigeren Wohnung umgesehen hätten, um das Familienbudget zu entlasten. Da in der Gemeinde H.____ kein günstiger Wohnraum gefunden werden konnte, sei die Familie nach L.____ gezogen. Mit Schreiben vom 2. April 2012 informierte Advokatin Wahl, dass die Beschwerdeführenden eine weitere Anstellung gefunden hätten. Im Rahmen eines Arbeitseinsatzes von 2.5 Stunden pro Woche seien sie bei der M.____ AG tätig.