Eventualiter sei beim Bundesamt für Migration die Zustimmung zur Erteilung einer Härtefallbewilligung einzuholen. Für die Dauer des Verfahrens sei ihnen zudem die Anwesenheitsberechtigung in der Schweiz zu verlängern. Dies alles unter o/e-Kostenfolge. Weiter stellten die Beschwerdeführenden ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, welche ihnen mit Verfügung vom 8. September 2011 bewilligt wurde.