C. Am 5. September 2011 reichten A.____ und B.____, nach wie vor vertreten durch Advokatin Wahl, beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht), Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrates ein. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung vom 11. Januar 2011 und des Regierungsratsbeschlusses vom 23. August 2011 sowie die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligungen und diejenige ihrer vier minderjährigen Kinder. Eventualiter sei beim Bundesamt für Migration die Zustimmung zur Erteilung einer Härtefallbewilligung einzuholen.