B. Gegen diese Verfügung erhoben A.____ und B.____ gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern, weiterhin vertreten durch Advokatin Wahl, am 14. Januar 2011 Beschwerde beim Regierungsrat. Darin beantragten sie die Aufhebung der Verfügung des AfM vom 11. Januar 2011 sowie die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen. Eventualiter sei für die Familie beim Bundesamt für Migration die Zustimmung zur Erteilung einer Härtefallbewilligung einzuholen. Dies unter o/e-Kostenfolge, wobei den Beschwerdeführenden die unentgeltliche Beschwerdeführung und Verbeiständung zu bewilligen sei.