Mit Schreiben vom 25. August 2008 gewährte das AfM der Familie erneut das rechtliche Gehör zu einer allfälligen Nichtverlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligungen. Mit Eingabe vom 26. September 2008 nahm die Familie, neu vertreten durch Advokatin Michelle Wahl, Stellung zu einer allfälligen Wegweisung und beantragte die Sistierung des Verfahrens, bis ein rechtskräftiger Revisionsentscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung vorliege. Mit Schreiben vom 3. September 2009 entsprach das AfM diesem Begehren und sistierte das Verfahren.