Auf entsprechende Anfrage des AfM vom 25. Februar 2008 bestätigten die Externen Psychiatrischen Dienste Liestal, dass A.____ sich nach wie vor in Behandlung befinde, ihm jedoch die Ausübung einer leichten Teilzeitarbeit möglich sei. Ein erneuter Führungsbericht zeigte, dass der Sozialhilfebezug der Familie Ende Juni 2008 bereits auf rund Fr. 357'000.-- angestiegen war. Mit Schreiben vom 27. Juni 2008 teilte der Rechtsvertreter der Familie mit, dass B.____ in der Zwischenzeit zwei Arbeitseinsätze gehabt habe und einen Alphabetisierungskurs besuche.