Mit Schreiben vom 26. Februar 2007 gewährte das AfM der Familie das rechtliche Gehör zur allfälligen Nichtverlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligungen. Mit Schreiben vom 2. Mai 2007 nahm die Familie, vertreten durch I.____, I.____-Beratungen, Stellung. Unter Ansetzung einer Nachfrist gab das AfM den Betroffenen mit Schreiben vom 31. Mai 2007 Gelegenheit, zu diversen noch unbeantwortet gebliebenen Fragen ergänzende Angaben zu machen und forderte die Familie auf, diverse Unterlagen einzureichen. Zusätzlich wurde den drei älteren Kindern ausdrücklich die Gelegenheit gewährt, persönlich zu einer allfälligen Wegweisung Stellung zu nehmen.