Am 15. März 1999 wurde die Familie durch die Fremdenpolizei Basel-Landschaft (heute: Amt für Migration Basel-Landschaft [AfM]) wegen der seit Januar 1998 bezogenen Sozialhilfegelder erstmals schriftlich verwarnt. Die bezogenen Unterstützungsleistungen beliefen sich zum damaligen Zeitpunkt auf Fr. 12'276.--. In der Folge arbeitete A.____ ab dem 16. April 1999 als Hilfsschlosser bei der F.____ AG. Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls im Juni 2001 musste er sich einer Rückenoperation unterziehen. Vom behandelnden Arzt wurde ihm eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit attestiert. Im April 2003 wurde das vierte Kind der Ehegatten, Tochter G.____, geboren.