{"Signatur": "BL_KG_003", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-04-11", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-316_2012-04-11.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=ee8b5ea3-2a87-4c10-91e3-43cb37d9504f&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050953", "Checksum": "33b3c9f81567eb7c490158805679b4c5"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-316_2012-04-11.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=09725b02-e40c-49aa-8d66-63c523cd4602", "Checksum": "943d109844efc561a1907f38f79d411f"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["810 11 316", "810 2011 316"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 11.04.2012 810 11 316 (810 2011 316)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligungen und Wegweisung (RRB Nr. 1169 vom 23. 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Marion Wüthrich\n\nParteien A.____ und B.____ mit Kindern, Beschwerdeführer, vertreten durch\nMichelle Wahl, Advokatin\n\ngegen\n\nRegierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Beschwerdegegner\n\nBetreff Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligungen und Wegweisung\n(RRB Nr. 1169 vom 23. August 2011)\n\nA. Der 1966 geborene kosovarische Staatsangehörige A.____ erhielt am 9. Dezember\n1994 die Aufenthaltsbewilligung, nachdem er in den Jahren zuvor regelmässig in der Schweiz\nals Saisonnier im Gartenbaugewerbe gearbeitet hatte. Am 21. Februar 1995 wurde seiner Ehefrau B.____, geboren 1975, im Rahmen des Familiennachzugs ebenfalls die Aufenthaltsbewilligung erteilt. 1995 kam die erste Tochter C.____ auf die Welt. Im Jahr 1997 wurde die zweite\nTochter D.____ und 1998 Sohn E.____ geboren.\n\nAm 15. März 1999 wurde die Familie durch die Fremdenpolizei Basel-Landschaft (heute: Amt\nfür Migration Basel-Landschaft [AfM]) wegen der seit Januar 1998 bezogenen Sozialhilfegelder\nerstmals schriftlich verwarnt. Die bezogenen Unterstützungsleistungen beliefen sich zum damaligen Zeitpunkt auf Fr. 12'276.--. In der Folge arbeitete A.____ ab dem 16. April 1999 als Hilfsschlosser bei der F.____ AG. Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls im Juni 2001 musste er sich\neiner Rückenoperation unterziehen. Vom behandelnden Arzt wurde ihm eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit attestiert. Im April 2003 wurde das vierte Kind der Ehegatten, Tochter G.____, geboren. Ein vom AfM am 10. Dezember 2003 angeforderter Führungsbericht ergab, dass die Familie seit November 2001 von der Sozialhilfebehörde H.____ Leistungen in der Höhe von\nFr. 64'550.-- bezogen hatte. In dieser Zeit reichte A.____ bei der Sozialversicherungsanstalt\nBasel-Landschaft ein IV-Gesuch ein. Aufgrund des hängigen IV-Verfahrens wurden die Aufenthaltsbewilligungen der Familie, trotz Anstiegs der Sozialhilfeleistungen auf Fr. 150'000.-- (Stand\nDezember 2004), verlängert. Mit Verfügung vom 11. November 2005 ermittelte die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft schliesslich einen Invaliditätsgrad von 34% und lehnte das\nBegehren um Ausrichtung einer IV-Rente ab. In der ablehnenden Verfügung wurde ferner festgehalten, dass A.____ aus medizinischer Sicht die Ausübung einer leichten bis mittelschweren\nTätigkeit im Umfang von 80% zumutbar sei.\n\nAuf telefonische Anfrage des AfM teilte die Sozialhilfebehörde H.____ am 14. Dezember 2005\nmit, dass A.____ gegen den Entscheid der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Einsprache erhoben habe. Überdies wurde schriftlich mitgeteilt, dass die Familie bis Dezember\n2005 mit rund Fr. 188'300.-- unterstützt worden sei. Daraufhin wies das AfM A.____ mit Schreiben vom 24. Januar 2006 darauf hin, dass bei allfälliger rechtskräftiger Ablehnung des IV-\nGesuchs aufgrund der Höhe der bezogenen Sozialhilfeleistungen eine Prüfung der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligungen erfolge. Anfangs 2007 stellte sich heraus, dass A.____ −\nentgegen der früheren Auskunft der Sozialhilfebehörde H.____ − gegen die Verfügung der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft vom 11. November 2005 keine Einsprache erhoben\nhatte. Die bezogenen Sozialhilfeleistungen beliefen sich mittlerweile auf über Fr. 258'500.--.\n\nMit Schreiben vom 26. Februar 2007 gewährte das AfM der Familie das rechtliche Gehör zur\nallfälligen Nichtverlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligungen. Mit Schreiben vom 2. Mai 2007\nnahm die Familie, vertreten durch I.____, I.____-Beratungen, Stellung. Unter Ansetzung einer\nNachfrist gab das AfM den Betroffenen mit Schreiben vom 31. Mai 2007 Gelegenheit, zu diversen noch unbeantwortet gebliebenen Fragen ergänzende Angaben zu machen und forderte die\nFamilie auf, diverse Unterlagen einzureichen. Zusätzlich wurde den drei älteren Kindern ausdrücklich die Gelegenheit gewährt, persönlich zu einer allfälligen Wegweisung Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 7. September 2007 nahm die Familie, weiterhin vertreten durch I.____,\nStellung.\n\nAngesichts der zwischenzeitlich weiter angestiegenen Sozialhilfeunterstützung verwarnte das\nAfM A.____ und B.____ mit Schreiben vom 28. November 2007 erneut und räumte ihnen mit\n\nSeite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nRücksicht auf den Gesundheitszustand von A.____ und aufgrund des Umstands, dass sich die\nGemeinde H.____ für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen der Familie ausgesprochen hatte, eine letzte sechsmonatige Frist ein. Sollte die Familie danach weiterhin in erheblichem Masse von der öffentlichen Hand abhängig sein, sei gegebenenfalls mit der Wegweisung\naus der Schweiz zu rechnen. Am 29. November 2007 stellte Erik Wassmer, Advokat, und neu\nmit der Interessenwahrung der Familie betraut, ein Revisionsbegehren bei der IV-Stelle Basel-\nLandschaft. Dies aufgrund einer bei A.____ im September 2007 diagnostizierten Polyneuropathie sowie einer mittelschweren bis schweren Depression.\n\n"}