3. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 3'393.40 (inkl. Auslagen und 8% MWSt) auszurichten. 4. Die Angelegenheit wird zur Neuverlegung der Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zurückgewiesen. Präsidentin Gerichtsschreiberin Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht