Eine solche Erläuterung hätte sich geradezu aufgedrängt, nachdem diese Diagnose von den anlässlich der letzten zwei Hospitalisationen gestellten Diagnose der KPK abweicht und der Beschwerdeführer nunmehr unbestrittermassen seit fünf Jahren nicht mehr hospitalisiert war und offensichtlich keine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes feststellbar ist. Insbesondere wird nicht dargelegt, weshalb beim Beschwerdeführer nach den drei Hospitalisationen in den Jahren 2005 und 2006 die Fahreignung - allerdings unter medizinischen Auflagen - bejaht wurde und heute von den Gutachtern verneint wird. Auch in diesem Punkt hätte sich eine Stellungnahme der Gutachter aufgedrängt.