5.2 Das knapp 10-seitige Gutachten der UPK vom 9. März 2010, das gestützt auf den Auftrag der Polizei, den Beschwerdeführer hinsichtlich seiner Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen verkehrspsychiatrisch/verkehrspsychologisch zu begutachten, verfasst wurde, ent-