_ formuliert wurden, der das strittige Gutachten unterzeichnet hat, hinzuweisen (VOLKER DITTMANN, MARTIN KIESEWETTER, NORBERT NEDOPIL, Qualitätsanforderungen an psychiatrische Gutachten, in: ZStrR 123/2005 S. 127-143). Danach sollen auch nicht psychiatrisch ausgebildete Personen in der Lage sein, mittels einer Kriterienliste die Qualität psychiatrischer Gutachten zu bewerten. So soll ein Gutachten eine gewisse Struktur (Einleitung, Aktenauswertung, Vorgeschichte, Angaben der Explorandin/des Exploranden, Fremdauskünfte, Befunde, Beurteilung und Diskussion) enthalten (vgl. im Einzelnen VOLKER DITTMANN, a.a.O, S. 135 f.).