F. An der heutigen Parteiverhandlung nehmen der Beschwerdeführer mit seinem Rechtsvertreter sowie der Vertreter des Regierungsrates teil. Die Parteien halten an ihren Rechtsbegehren und wesentlichen Begründungen fest. Auf ihre Vorbringen sowie die vom Beschwerdeführer vorgelegte Verfügung des KIGA Baselland vom 6. Januar 2012 wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen eingegangen. Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g: