D. In seiner Vernehmlassung vom 20. Oktober 2011 beantragt der Regierungsrat die Abweisung der Beschwerde, unter o/e-Kostenfolge. Er stellt den Verfahrensantrag, die Sachverständigen des Gutachtens der UPK vom 9. März 2010, Prof. Dr. med. E.____, Dr. med. F.____ und Dr. med. G.____, seien als Zeugen vorzuladen und zu den in der Beschwerde erhobenen Vorwürfen betreffend Untersuchung des Beschwerdeführers und die behaupteten Mängel des Gutachtens zu befragen. In materieller Hinsicht wird auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid verwiesen, an denen vollumfänglich festgehalten werde.