Da er aber seit rund fünf Jahren rückfallsfrei sei, erfülle er anhaltend mit seiner körperlichen und geistigen Verfassung die Anforderungen, um Fahrzeuge der Gruppen 2 und 3 im Verkehr sicher zu führen. Das Gutachten der UPK vom 9. März 2010 stütze sich nur vordergründig auf eine konkrete fachärztliche Exploration. Sämtliche tatsächlich vorgenommenen Tests würden keinerlei Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung ergeben. Ausserdem habe er den begutachtenden Oberarzt nur wenige Minuten und den unterzeichneten Prof. E.____ gar nicht gesehen.