C. Mit Eingabe vom 18. Juli 2011 erhob A.____, wiederum vertreten durch Dieter Roth, Advokat, gegen den Beschluss des Regierungsrates vom 5. Juli 2011 Beschwerde beim Kantonsgericht und beantragt, es sei der angefochtene Regierungsratsbeschluss aufzuheben und es sei ihm der Führerausweis für die diversen Kategorien der Gruppen 2 und 3 zurückzugeben; eventualiter sei der Führerausweisentzug wenigstens für die Kategorien der Gruppe 3 aufzuheben, alles unter o/e-Kostenfolge. Zudem sei die unentgeltliche Prozessführung und Verbeistän-